G&G GELD & GESETZ Finanzen, Immobilien, Versicherungen
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Vorsicht Bezahldienst
Glatten, reibungslosen Zahlungsablauf
beim Online-Ein-kauf
– das soll der immer be-kannter
werdende Bezahl-dienst
Klarna ermöglichen. Doch
Geld
der Bundesverband der Verbrau-cherzentralen
(VZBV) warnt, dass
bei vielen Nutzern ohne ersichtli-chen
Grund Rechnungen zurück-gebucht
und die Forderungen an
ein Inkassounternehmen weiter-gegeben
werden. Wie die Verbrau-cherschützer
melden, wurden in
etlichen beanstandeten Fällen die
Rechnungen fristgemäß per Über-weisung
an Klarna gezahlt, mit
korrektem Betrag und Verwen-dungszweck.
Es erfolgte eine
Rückbuchung, und Mitarbeitende
im Kundenservice konnten nicht
weiterhelfen. Klarna registrierte
die Rechnungen als »nicht begli-chen
« und gab sie an ein Inkasso-unternehmen
weiter. Auf intensive
Nachforschung der Betroffenen
stellte sich heraus, dass der Ver-wendungszweck
angeblich nicht
richtig angegeben war. Verbrau-cher
sollten sich gut überlegen, ob
sie diese Zahlungsmöglichkeit nut-zen
möchten. Der VZBV warnt,
dass bereits kleinste Abweichun-gen
im Verwendungszweck zur
Rückbuchung bei Klarna führen
können. Eine Verbraucherin gab
bei der Überweisung neben dem
vorgesehenen Verwendungszweck
zusätzlich ihren Namen an, wäh-rend
ein anderer Nutzer drei Rech-nungen
desselben Händlers in
einer gebündelten Überweisung
mit allen drei Verwendungszwe-cken
beglich. Eine dritte Verbrau-cherin
erhielt eine Rechnung ohne
Verwendungszweck und gab die
Rechnungsnummer als Verwen-dungszweck
an. All diese Zahlun-gen
wurden vom Bezahldienst
zurückgebucht.
Viele weitere Verbraucherthe-men
gibt es auf der Homepage
www.vzbv.de
Bello muss versichert sein
Haftungsrecht
Die bedingungslose Liebe
eines Haustieres möchten
viele Menschen nicht mis-sen.
Dabei sollte man aber
das Rechtliche nicht verges-sen:
Wer einen Hund hat, muss
neben der Hundesteuer auch
an Versicherungsschutz den-ken,
denn Bello kann etwa beim
Gassigehen schnell einen Scha-den
verursachen. Dies geschieht
oft innerhalb weniger Sekunden,
zum Beispiel wenn der Vierbeiner
losstürmt, dem Besitzer die Leine
entgleitet und der Hund einem
Fahrradfahrer vors Rad läuft, der
daraufhin stürzt. Je nachdem,
was passiert, können die dadurch
entstehenden Kosten bis in die
Hundertausende oder Millionen
Euro gehen, warnt die Organi-sation
Geld und Verbraucher
(GVI). »Daher ist eine gesonderte
Hundehaftpflichtversicherung die
wichtigste der Hundeversiche-rungen
und für jeden Hunde-halter
ein ganz wichtiges Muss«,
so GVI-Präsident Siegfried Karle.
Katzen und Kleintiere hingegen
sind in der privaten Haftpflicht-versicherung
mitversichert. Viele
sind zwar bereits versichert, dies
aber lückenhaft oder zu gering.
Die Überprüfung der Police soll-te
man nicht verschieben, denn
jeder private Hundebesitzer haf-tet
für den Schaden, den sein Tier
anrichtet. Laut dem Industriever-band
Heimtierbedarf (IVH) ist
mancherorts in Deutschland eine
separate Hundehaftpflichtversi-cherung
kein Kann, sondern ein
Muss: So sind zum Beispiel alle
Hundehalter in Niedersachsen
gesetzlich verpflichtet, eine ab-zuschließen.
In Bremen hingegen
ist dies nach dem »Gesetz über
das Halten von Hunden« nur vor-geschrieben,
wenn Bello zu den
als »gefährlichen Hunden« ein-gestuften
Exemplaren gehört.
Die Beitragshöhe für die Hun-dehaftpflicht
ist abhängig von
den angebotenen Leistungen.
Die Besitzer von großen und als
gefährlich eingestuften Hunden
müssen häufig mehr zahlen und
bekommen nicht immer jeden
Tarif für ihren Vierbeiner.
Weitere Informationen zu ver-sicherungsrechtlichen
Aspekten
für Hundehalter gibt es unter
www.geldundverbraucher.de,
Rubrik »Gratis«
Egal ob klein oder groß: Das Verhalten eines Hundes kann zu Unfällen
führen – eine Hundehaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert
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