Tod und Trauer THEMA XXL
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zeitnah nach dem Todesfall be-nötigt
werden. An diese Unter-lagen
sollte gedacht werden: der
Personalausweis, die Geburts-
und eventuell die Heiratsurkunde
oder bei Geschiedenen das Schei-dungsurteil
mit Rechtskraftver-merk.
Wer verwitwet ist, braucht
die Sterbeurkunde des verstorbe-nen
Ehepartners. Dazu kommen
Postrentennummer und Renten-versicherungsnummer,
Versicher-tenkarte
der Krankenkasse, Ver-sicherungspolicen,
vor allem von
Lebens- oder Sterbegeldversiche-rungen
inklusive dem letzten Zah-lungsnachweis.
Grabdokumente,
also Urkunden über ein Nutzungs-recht
an einer schon vorhandenen
Familien- oder Wahlgrabstätte ge-hören
ebenfalls dazu.
Im Internet stirbt man nicht
Sich frühzeitig über den digita-len
Nachlass Gedanken zu ma-chen,
ist sehr vorausschauend.
Immerhin nutzen etwa neunzig
Prozent der Deutschen das Inter-net
– Tendenz steigend. Man
hinterlässt dort mehr oder we-niger
deutliche Spuren. Und da
das Internet nichts vergisst, stirbt
man dort auch nicht. Aber: Die
Rechte und Pflichten, die sich aus
den Aktivitäten des Verstorbenen
ergeben, gehen auf den Erben
über. Dieser muss sich also dar-um
kümmern, Accounts stilllegen
lassen, Abonnements kündigen,
Profile löschen. Allerdings be-kommt
man den Zugang zu vie-len
Internetdiensten oft nur mit
einem Passwort.
Wenn der Erbe diese nicht
kennt und vielleicht noch nicht
einmal weiß, wo der Verstor-bene
überall ein Benutzerkonto
hatte, ob er eine eigene Website
oder einen Blog betrieb, wird es
schwierig und anstrengend. Da-her
sollte sich möglichst jeder um
seinen digitalen Nachlass küm-mern
und vorab entscheiden, was
mit den eigenen Daten geschehen
M e i n L i e b l i n g s o r t
Für die Angehörigen, die den Nachlass verwalten, ist eine Liste mit
Zugangsdaten und Passwörtern heutzutage sehr nützlich
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