B&B BILDUNG & BERUF Selbstbestimmt arbeiten
das Finanzamt abführen. Das gilt
auch für Einkommenssteuervor-auszahlungen,
78
die in der Regel
quartalsweise gezahlt werden.
Pflicht ist es auch, sein Unterneh-men
bei der jeweils zuständigen
Berufsgenossenschaft anzumel-den.
Berufsgenossenschaften
sind Unfallversicherungsträger
für Unternehmen und deren Be-schäftigte.
In Deutschland gibt
es für unterschiedliche Branchen
auch entsprechende Berufsge-nossenschaften.
Die jeweils für
das eigene Unternehmen pas-sende
kontaktiert man direkt
nach der Gründung. Wer sich
unsicher ist, welche Berufsge-nossenschaft
zuständig ist, kann
diese bei der kostenlosen Infoline
der Gesetzlichen Unfallversiche-rung
unter Tel. 0800 / 6050404
erfragen.
Kammer & Co.
Wer ein Gewerbe angemeldet
hat, für den wird zumeist eine
Mitgliedschaft in der zuständigen
Industrie- und Handelskammer
(IHK) oder Handwerkskammer
obligatorisch. Wer Angestellte
hat, muss diese bei der Kranken-kasse
anmelden. Und als Unter-nehmer*
in sollte man auch die
eigene Absicherung nicht verges-sen:
Bietet zum Beispiel der Be-rufsverband,
in dem man Mitglied
ist, günstige Konditionen in einer
Gruppenversicherung für Be-triebshaftpflichtversicherungen?
Dann sollte man diese nutzen, da
sie in der Regel preiswerter sind,
als wenn man sie direkt als Ein-zelunternehmung
bei einer Ver-sicherungsgesellschaft
abschließt.
Gründungszuschuss
Wem noch das nötige Kleingeld
für seine Gründung fehlt und wer
sich aus der Arbeitslosigkeit her-aus
selbstständig macht, der soll-te
sich wegen eines Gründungs-zuschusses
an die Agentur für
Arbeit wenden. Chancen auf den
Zuschuss hat, wer in der Selbst-ständigkeit
hauptberuflich tätig
wird, damit seine Arbeitslosigkeit
beendet und überdies noch 150
Tage Anspruch auf Arbeitslosen-geld
besitzt.
Außerdem muss eine fach-kundige
Stelle bescheinigen, dass
das Geschäftsmodell und die per-sönlichen
Voraussetzungen eine
Existenzgründung und einen
langfristigen Erfolg in der Selbst-ständigkeit
ermöglichen. Der
Gründungszuschuss bietet sechs
Monate lang einen monatlichen
Zuschuss in Höhe von 300 Euro
zusätzlich zum Arbeitslosengeld
1. Danach kann der Gründungs-zuschuss
für weitere neun Mo-nate
gezahlt werden, wenn man
den Nachweis erbringt, dass man
hauptberuflich selbstständig tätig
ist. Dann bekommt man aber nur
noch die 300 Euro Zuschuss pro
Monat ausgezahlt.
Blick auf die Finanzen
Wer mehr Geld für seinen Start in
die Existenzgründung benötigt,
Existenzgründungsberatung
für Frauen, Arbeitssuchende, Migrant:innen
• Hilfe bei der Erstellung des Geschäftskonzepts
• Informationen zu Förder- u. Finanzierungsmöglich-
• keiten
• Fachkundige Stellungnahme
Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH
Erich-Koch-Weser-Platz 1, 27568 Bremerhaven
Tel.: (0471) 9 83 99-0, www.afznet.de
Ein Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit kann einem den
Start sehr erleichtern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
/www.afznet.de
/www.afznet.de
/www.afznet.de