XXL THEMA Tod und Trauer
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Der Vertrag kann sehr individu-ell
gestaltet werden, Details kön-nen,
müssen aber nicht festgelegt
werden. Wichtig zu wissen: Die
Inhalte können, falls gewünscht,
jederzeit geändert oder angepasst
werden. Vielleicht möchte man
schon im Vorfeld die Finanzierung
der Bestattung sicherstellen, da-mit
die Hinterbliebenen auch in
dieser Hinsicht entlastet werden.
In einem Vorsorgevertrag kann
dies ebenfalls geregelt werden.
So gibt es zum Beispiel die
Möglichkeit, die Kosten schon
an das Bestattungsunterneh-men
zu zahlen, mit dem der
Vorsorgevertrag geschlossen
wird. In vielen Fällen wird dann
ein Treuhandkonto eingerichtet,
damit das eingezahlte Geld ge-schützt
ist, falls es beim Bestat-tungsunternehmen
zu Verände-rungen
kommt, etwa durch eine
Geschäftsaufgabe. Alternativ ist
der Abschluss einer Sterbegeld-versicherung
möglich.
Formlos – aber wichtig
Wer keinen Vorsorgevertrag ab-schließen,
aber trotzdem die letz-ten
Dinge geregelt wissen möch-te,
kann eine einfache, formlose
Bestattungsverfügung ausfüllen.
Hierin werden die jeweiligen Wün-sche
bezüglich der eigenen Be-erdigung
schriftlich festgehalten.
Auch bei dieser Verfügung stehen
die Bestattungsunternehmen be-ratend
zur Seite. Die Verfügung
kann handschriftlich verfasst wer-den.
Gedruckte Formulare werden
ebenfalls am besten handschrift-lich
ausgefüllt, damit sie als eige-ne
Willenserklärungen zweifels-frei
anerkannt werden. Wer ganz
sicher gehen möchte, kann die
Verfügung mit der Unterstützung
eines Notars ausfüllen und bei ihm
hinterlegen. Es ist ebenfalls mög-lich,
die Bestattungsverfügung als
Teil eines Testamentes zu hinter-lassen.
Dabei ist jedoch zu beden-
Bestattungen
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