Tod und Trauer THEMA XXL
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Ulrike Henning, Inhaberin
von Henning Bestatungen
www.henning-bestattungen.de
ken, dass die Testamentseröffnung
häufig erst nach der Beerdigung
stattfindet, so dass die Erb*innen
oder diejenigen, die die Toten-fürsorgepflichten
haben, zu spät
Kenntnis von den Wünschen des
Verstorbenen erlangen.
Mit einer persönlichen
Trauefeier einen liebevollen
Abschied gestalten
INDIVIDUELLE BE STATTUNGEN
UND TRAUERBEGLEITUNGEN
0421 59 767 770
Osterstr. 36 · 28199 Bremen
In der Bestattungsverfügung
sollte niedergelegt werden, wel-che
Wünsche es zur Bestattungs-art
und zum Bestattungsort gibt
und wie die Trauerfeier gestaltet
werden sollte. A ußerdem sollte
dort angegeben werden, ob es
eine Bestattungsvorsorgever-sicherung,
einen bestehenden
Vorsorgevertrag oder ein dafür
eingerichtetes Sparkonto gibt.
Hier ist daran zu denken, dass die
Angehörigen bzw. Bestattungs-pflichtigen
eine Bankvollmacht
Wünsche zur Bestattung sollten nicht im (handschriftlichen) Testament stehen, da die Testamentseröffnung
meist erst nach der Beisetzung erfolgt; besser ist es, die Unterlagen zur Beerdigung zu Hause aufzubewahren
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