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Digitaler Nachlass:
Digital leben wir länger
Digitale Angebote sind nicht
mehr wegzudenken. Ob So-ziale
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Netzwerke, Onlineban-king
oder Streamingdienste.
Doch was passiert mit den
Accounts bei Facebook, Google,
oder Spotify, wenn ein Mensch
stirbt? Der Bundesgerichtshof hat
kürzlich entschieden, ein solches
Konto ist vererbbar. Der digitale
Nachlass lässt sich per Testament
regeln. Jeder kann also schon zu
Lebzeiten Vorkehrungen treffen.
E-Mail, Amazon, Facebook,
Instagram, WhatsApp oder
Urlaubsbilder – unser Leben ver-lagert
sich immer mehr in die di-gitale
Welt. Aber Achtung: Nach
unserem Tod leben unsere Daten
im Netz weiter. Die wenigsten
haben sich darauf vorbereitet.
Dabei wäre das dringend not-wendig!
Denn die Nutzerdaten
werden nicht automatisch beim
Tod des Nutzers gelöscht. Uns
erreichen regelmäßig Verbrau-cherbeschwerden,
beispielswei-se,
dass Anbieter angeblich be-stehende
Forderungen geltend
machen, obwohl der Verbrau-cher
bereits seit Jahren verstor-ben
ist. Die Angehörigen beißen
sich die Zähne daran aus, an
diese Daten heranzukommen.
Facebook, Google und Co.
händigen Ihnen die Passwörter
nicht aus, denn das dürften sie
gar nicht! Deshalb gilt der Rat:
Seien Sie in erster Linie sparsam
mit der Weitergabe Ihrer Daten
und dünnen Sie regelmäßig Ihre
digitalen Datenbestände aus.
Führen Sie eine aktuelle Liste mit
allen Benutzerkonten und Pass-wörtern
für Onlinedienste und
den Zugangsdaten für Ihre Ge-räte
(Laptop, Smartphone etc.).
Diese Liste heben Sie an einem
sicheren Ort auf und bestimmen
eine Person Ihres Vertrauens, die
sich nach Ihrem Ableben um Ihr
digitales Erbe kümmert.
Dies kann beispielsweise in
Form einer Vollmacht zum digi-talen
Nachlass geschehen. Dort
können Sie dann alle Einzelheiten
ganz klar regeln, zum Beispiel wer
sich um diese Angelegenheiten
nach Ihrem Tod kümmert, ob das
Profil auf einem Internet-Portal
gelöscht werden und was mit
den Fotos geschehen soll, die
von Ihnen im Netz kursieren.
Das Original der Vollmacht wird
der jeweiligen Vertrauensperson
ausgehändigt. Und diese Person
muss auch wissen, wo sich die
Übersichtsliste befindet, damit
sie im Notfall schnellen Zugriff
hat. Den Erben ist oft nicht klar,
welche Internetdienste ein Ver-storbener
genutzt hat und wel-che
geschäftlichen Beziehungen
noch bestehen. Wichtig: Die
Vollmacht muss ȟber den Tod
hinaus« gelten, damit der Be-vollmächtigte
tatsächlich han-deln
kann. Die Vollmacht muss
handschriftlich verfasst und mit
einem Datum versehen werden.
Ich kann mir gut vorstellen, dass
sich viele Betroffene ungern zu
Lebzeiten schon über Ihren di-gitalen
Nachlass Gedanken ma-chen
möchten. Aber eine gute
Vorbereitung erspart den Lieben
viel Zeit und Schmerz. Deshalb
bieten wir allen Ratsuchenden
an, sich in einem persönlichen
Gespräch in der Verbraucher-zentrale
über alle Einzelheiten
zu diesem Thema aufzuklären
zu lassen. Auf der Webseite der
Verbraucherzentrale befinden
sich auch eine Muster-Vollmacht
und Muster-Liste für und über
den digitalen Nachlass.
Thomas Mai, Verbraucherzentra-le
Bremen, Tel. 0421 / 160777,
eMail: mai@vz-hb.de
Finanzen
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Im Netz leben Verstorbene noch
lange weiter, wenn die Daten
nicht gelöscht werden
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