B&B BILDUNG & BERUF Perspektiven
Bietet gute Perspektiven: das Studium Management im Handel
zz S. 101 Tanzen als Beruf Impuls eV
100
Perspektiven
Praxis trifft Studium
Das duale Studium Management
im Handel an der Hochschule
Bremen bietet genau das. Das
Studium ist handelsorientiert und
wird von Praxisphasen und ggf.
einem Berufsabschluss in einem
Partnerunternehmen begleitet.
Das Studium bietet eine moderne
und breite betriebswirtschaftliche
Ausbildung bei gleichzeitiger
Spezialisierung auf den Handel
sowie die direkte Anwendung
der Theorie aus dem Hörsaal
in der Praxis in einem Partner-unternehmen.
Die Theorie- und
Praxisphasen finden in einem
regelmäßigen Wechsel statt. Am
Ende des Studiums steht eine
Doppel-Qualifikation: ein Bache-lor
und ein Berufsabschluss, Aus-landsaufenthalt
inklusive. Der hat
zum Ziel, die Absolvent*innen als
Führungskräfte zur Übernahme
von Managementfunktionen in
Handelsunternehmen, in han-delsorientierten
Abteilungen an-derer
Unternehmen auszubilden
oder selbstständig im Einzelhan-del
zu arbeiten.
Weitere Informationen zum
Studiengang an der Hochschule
Bremen gibt es im Internet unter
www.hs-bremen.de/dsmih
Eltern werden
Mutterschutz & Co.
Auf werdende Eltern kommen
viele organisatorische Fragen
zu. Darf ich als Schwangere ge-kündigt
werden? Wann und wie
stelle ich den Elternzeitantrag?
Wie hoch ist das Elterngeld? Und
habe ich während der Elternzeit
einen Anspruch auf Teilzeit?
Diese und weitere Fragen be-antwortet
Referentin Dr. Bettina
Graue während der Veranstal-tung
»Mutterschutz, Elternzeit
und Elterngeld« am Di. 10.9. um
18.00 Uhr in der Geschäftsstelle
Nord der Arbeitnehmerkammer
Bremen (Lindenstraße 8). Der
Eintritt ist frei. Aufgrund starker
Nachfrage ist eine Anmeldung
erforderlich (Tel. 0421 / 669500).
Das Mutterschutzgesetz gilt für
alle (werdenden) Mütter, die in
Deutschland in einem Arbeits-verhältnis
stehen, ohne Rücksicht
auf die Staatsangehörigkeit der
Arbeitnehmerin oder des Arbeit-gebers.
Ebenfalls gut zu wissen:
Die Mitgliedschaft in der gesetzli-chen
Krankenversicherung bleibt
während des Elterngeldbezugs
oder der Elternzeit erhalten. Wer
Pflichtmitglied ist, braucht in der
Zeit des Elterngeldbezugs auch
keine Beiträge zu zahlen.
Schwanger – und wie geht es
nach der Geburt weiter?
© Arbeitnehmerkammer Bremen / Kay Michalak
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