Perspektiven BILDUNG & BERUF B&B
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Master Public Health studieren
am Campus Oldenburg
JADE-HS.DE/PUBLIC-HEALTH
Studium
Public Health
»Kennen Sie eigentlich die Seite
www.gesundheitsinformation.
de?«, fragt Prof. Dr. Frauke Kop-pelin.
Sie ist Professorin für Ge-sundheitswissenschaften
an der
Jade Hochschule und leitet den
Weiterbildungs-Masterstudien-gang
Public Health.
Wie sollen Bürger*innen die In-formationsflut
bewerten und auf
dieser Basis die richtige Entschei-dung
für ihre gesundheitliche
Versorgung treffen? Koppelin
weiß, dass viele Menschen da-von
überfordert sind. Deshalb sei
diese Internetseite, die von der
Bundesregierung initiiert wur-de,
so wichtig. Hier können sich
Bürger*innen gezielt informieren
und sich auf eine Entscheidungs-findung
ihrer individuellen Situa-tion
mit ihrem behandelnden Arzt
vorbereiten. Besonderen Wert legt
Koppelin daher auch in der Ausbil-dung
der Studierenden auf dieses
Thema. »Wir sensibilisieren unsere
Studierenden, mit den Patient*in-nen
eine Basis für eine gemeinsa-me
Entscheidungsfindung für die
Behandlung zu schaffen«, erklärt
die Medizinsoziologin. Besonderer
Fokus liegt darauf, die Vor- und
Nachteile der unterschiedlichen
Behandlungsmöglichkeiten dar-zustellen
und den Menschen
eine neutrale Basis für die Ent-scheidungsfindung
zu bieten. Stu-dieninteressierte
können sich noch
bis zum 15.9. online über https://
ecampus.jade-hs.de bewerben.
Informationen
Gekündigt – und nun?
Eine Kündigung ist oft ein erheb-licher
Einschnitt ins Berufsleben.
Doch muss eine Entlassung ein-fach
hingenommen werden?
Wann ist eine Kündigung recht-lich
wirksam? Wie können sich
Betroffene dagegen wehren –
und in welchen Fällen steht ihnen
eine Abfindung zu?
Was gibt es zu beachten, wenn
die Kündigung selbst eingereicht
wird? Diese und weitere Fragen
klärt Rechtsberater Dr. Alireza
Khostevan im Zuge der Veranstal-tung
»Jobwechsel – Kündigung,
Abfindung, Sperrzeit« am Di. 3.9.
um 18.00 Uhr im Kultursaal der
Arbeitnehmerkammer Bremen
(Bürgerstraße 1). Der Eintritt ist
frei. Dann gibt es auch Informa-tionen
zur fristlosen Kündigung.
Im Falle einer solchen Kündigung
endet das Arbeitsverhältnis vor
Ablauf der Kündigungsfrist oder
mit sofortiger Wirkung, wenn
dem Kündigenden die Einhaltung
der Kündigungsfrist aus einem
wichtigen Grund nicht zugemu-tet
werden kann. Diese Kündi-gung
muss innerhalb einer Frist
von zwei Wochen nach Bekannt-werden
des Kündigungsgrundes
schriftlich erklärt werden.
PUBLIC HEALTH – BERUFSBEGLEITEND
Weitere Informationen · Telefon: 0441 7708-3715
Frühstudium:
Studieren für Schüler*innen
Wir bieten Schüler*innen der E- oder
Q-Phase (gymnasiale Oberstufe) die
Möglichkeit, bereits einführende
Lehrveranstaltungen der Universität
Bremen zu besuchen.
Anmeldeschluss ist jährlich
der 15. September.
Weitere Informationen zum Frühstudium
an der Universität Bremen unter:
www.uni-bremen.de/fruehstudium
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