79
Finanzen, Immobilien, Versicherungen
Waisenrente sichern
Kinder und Jugendliche, die
ihre Mutter oder ihren Va-ter
verloren haben, können
Rente
vom Staat eine Waisenren-te
erhalten. Voraussetzung dafür
ist jeweils, dass der verstorbene
Elternteil in der gesetzlichen
Rentenversicherung versichert
war. Weitere Kriterien, die man
erfüllen muss, ist, dass man selbst
entweder unter 18 Jahren alt ist
oder sich noch in einer Schul-
oder Berufsausbildung befindet.
Anspruchsberechtigt ist auch,
wer derzeit ein freiwilliges so-ziales
oder ein freiwilliges öko-logisches
Jahr ableistet. Für den
Bezug der Waisenrente gibt es
eine Altersgrenze: Sie wird läng-stens
bis zum 27. Lebensjahr
gezahlt. Darauf weist jetzt die
Deutsche Rentenversicherung
(DRV) Braunschweig-Hannover
hin. Die Rechte bringen auch
Verpflichtungen gegenüber Vater
Staat mit sich: Wenn man älter
als 18 Jahre alt ist und seine Aus-bildung
beendet, so muss man
die Deutsche Rentenversicherung
sofort darüber informieren. Dies
gilt auch, wenn man sich dafür
entscheidet, seine Lehre vorzeitig
abzubrechen. Denn das Ende der
Ausbildung bedeutet gleichzeitig
auch immer das Ende der Ren-tenzahlung.
Erfährt die Renten-versicherung
zu spät vom Aus-bildungsende,
so muss man zu
viel gezahlte Beträge auf jeden
Fall erstatten. Eine Ausnahme
davon gibt es allerdings. Wenn
jemand, der noch unterhalb der
Altersgrenze von 27 Jahren ist,
innerhalb von vier Kalendermo-naten
eine weitere Ausbildung
beginnt, so wird demjenigen die
Waisenrente auch für die Über-gangszeit
weitergezahlt, so die
DRV. Als Beispiel nennt sie den
Fall, dass ein junger Mensch sein
Abitur ablegt und kurz danach
ein Studium an einer Universität
oder Hochschule beginnt. Eine
Waisenrente erhalten nach An-gaben
der DRV Kinder nach dem
Tod eines oder beider Elternteile,
wenn für sie mindestens 60 Ka-lendermonate
Beiträge zur ge-setzlichen
Rentenversicherung
gezahlt wurden.
Weitere Auskünfte gibt es in den
örtlichen Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung,
am kostenlosen Servicetelefon
unter 0800 / 100048010 oder
online unter www.deutsche-ren
tenversicherung-braunschweig-hannover.
de
Schulwegunfälle
Für alle Erstklässler hat in-zwischen
die Schule be-gonnen.
Trotz sorgfältiger
Übungen und »Probeläufe«
Versicherung
gibt es auf dem täglichen Fuß-weg
ein Unfallrisiko. Da durch
Unfälle auch schwere Verlet-zungen
möglich sind, sollten sich
alle Eltern die Frage des Versiche-rungsschutzes
stellen – daran er-innert
die Verbraucherorganisati-on
Geld und Verbraucher (GVI).
Betroffen seien auch Mütter und
Väter älterer Schulkinder: Die
12- bis 15-Jährigen trifft es laut
dem Verein sogar häufiger als
Grundschüler. Der Großteil sol-cher
Unfälle geschieht nach An-gaben
der Organisation mit dem
Fahrrad. »Als erste Absicherung
bei Schulwegunfällen leistet die
gesetzliche Unfallversicherung.
Sie greift bei Schülern als Pflicht-versicherte.
Unabhängig vom
gewählten Verkehrsmittel, jedoch
nur von und zur Schule«, warnt
GVI-Präsident Siegfried Karle. Es
besteht dann ein unbegrenzter
Anspruch auf umfassende Heil-behandlung
und bei Minderung
der Erwerbsfähigkeit ein Renten-anspruch.
Doch schon kleinere
Umwege können den Versiche-rungsschutz
gefährden. »Weitere
Untersuchungen zeigen, dass die
meisten Unfälle mit und von Kin-dern
in der Freizeit passieren«,
führt Siegfried Karle weiter aus.
Der Experte empfiehlt daher allen
Eltern, den gesetzlichen Versiche-rungsschutz
mit dem Abschluss
einer privaten Unfallversicherung
mit ausreichender Kapitalleistung
zu erweitern.
Eltern finden Informationen
über Schulwegunfälle und Ver-sicherungsschutz
auf der GVI-Homepage
unter www.geldund
verbraucher.de, Rubrik »Gratis«.
G. Lunkmoss · K. Rust-Lux Rechtsanwalt und Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht und Notar
Arbeitsrecht · Familienrecht · Erbrecht · Grundstücksrecht
Mietrecht · Notariat · Strafrecht · Bußgeldrecht
Steuerstrafrecht · Verkehrsrecht · Versicherungsrecht
Meyerstr. 12 · 28201 Bremen
Fax 555 444 · Tel. 53 44 17 · 53 48 68