GELD & GESETZ
Rechnung oder Provision?
Geldanlageberatung
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Rät mein Berater zum bes-ten
Vertrag oder zu dem, an
dem er am meisten verdient?
Diesen Verdacht äußern Ver-braucher
oft, denen Verträge
mit recht hohen Provisionen an-geboten
werden. Honorarberater
dürfen dagegen keinerlei Provisi-onen
annehmen. Sie stellen ihre
Beratung je nach Aufwand in
Rechnung. Letztere sollten kürz-lich
per Gesetz gestärkt werden.
Leider wurde in letzter Minute
eine echte Trennung und Trans-parenz
für Verbraucher verhin-dert.
Diesen Sommer noch ist ein
neues Gesetz zur Stärkung der
Honorarberatung verabschiedet
worden. Ursprünglich sah der
Gesetzgeber im Entwurf eine kla-re
Trennung zwischen Beratung
auf Honorarbasis und provisions-basierter
Beratung vor. Der Ver-braucher
soll schließlich zwischen
beiden die freie Auswahl haben.
Beim bisher viel kritisierten
Provisionsvertrieb erfahren Ver-braucher
selten die Höhe aller
Provisionen und was sie eine
Beratung kostet. Demzufolge
können sie kaum beurteilen, ob
ein Vermittler zum besten Ver-trag
rät oder zu dem, an dem er
am meisten verdient.
Eine klare Trennung sollte
Verbrauchern die einfache Wahl
lassen, ob die eine oder ande-re
Form der Beratung in Frage
kommt. Echte Honorarberater
dürfen zum Beispiel keinerlei Pro-visionen
annehmen. Vermittler
und Makler dürfen aber weiter-hin
Provisionen vereinnahmen
und daneben Honorare anneh-men.
Ein Honorar-Annahmever-bot
wurde quasi in letzter Minute
wieder gekippt. Der Gesetzgeber
ist vor der Provisionslobby leider
eingeknickt.
Es besteht daher die Gefahr,
dass nun unechte Honorarbera-ter
mit Mischmodellen auftreten
und gleichzeitig Honorare und
Provisionen kassieren. Und die
bisherige Vermittlung wird wei-terhin
von Produkten dominiert,
die gute Provision bringen und
nicht produktneutral sind.
So auch im Fall einer jungen
Friseurin. Ein Maklerbüro hatte
ihr eine Liechtensteiner Fonds-police
vermittelt. Zusätzlich
wurde eine Vereinbarung über
eine Vergütung getroffen. Dass
neben der Vergütung Provisio-nen
anfallen – davon war nicht
die Rede. Eher davon, welche
sechsstelligen Summen der Ver-trag
einbringen würde. Der ent-haltene
Fonds ist aber seit über
10 Jahren im Minus. Sein Volu-men
ist sogar auf unter 10 Milli-onen
Euro geschrumpft. Zudem
verschlingt er jährlich über 3%
an laufenden Kosten, von de-nen
etliche als Provision an den
Makler fließen. Der Versicherer
vergütet den Makler ebenfalls
noch mit Provisionen. Als Berater
im eigentlichen Sinne wäre man
unlängst eingeschritten. Aber die
junge Dame soll weiter zahlen,
auch die vereinbarte Vergütung
von über 1.600 Euro.
Würde der Vertrag gestoppt,
würde auch der gewohnte Geld-fluss
zum Makler versiegen. Von
daher verhindern hohe Provisi-onen
ja geradezu eine neutrale
und faire Beratung und führen
zur Vermittlung von schlechten
Verträgen. Von den bisher in den
Vertrag eingezahlten knapp 500
Euro sind nur noch knapp 24
Euro in Fondsanteilen vorhan-den.
Thomas Mai, Verbraucherzentra-le
Bremen, Tel. 0421 / 160777,
eMail: mai@vz-hb.de
Finanzen
Wenn man nicht aufpasst, können auch bei Verträgen zur
Anlageberatung mit Provisionsbeteiligung Honorarzahlungen anfallen