Baugeld G. Lunkmoss · K. Rust-Lux Rechtsanwalt und Rechtsanwalt
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Finanzen, Immobilien, Versicherungen
Niedrige Zinsen sichern
Wer eine Immobilie finan-ziert,
braucht während der
Laufzeit oft mehrere An-schlussfinanzierungen.
Mit-tels
Forward-Darlehen können
sich Verbraucher, deren Zinsbin-dung
erst in einigen Jahren aus-läuft,
die aktuell niedrigen Zinsen
für die Anschlussfinanzierung
sichern. Das Verbraucherportal
Finanztip hat errechnet, dass eine
Baufinanzierung in durchschnitt-licher
Höhe dadurch um mehre-re
Tausend Euro günstiger wird,
sollten die Zinsen in den kom-menden
Jahren steigen. Fast jeder
Siebte schließt laut der Experten
ein Forward-Darlehen ab. Damit
können sich Immobilienkäufer bis
zu fünf Jahre vor dem Ende der
Zinsbindung ihrer Finanzierung
die aktuell günstigen Zinsen si-chern.
»Wenn meine Zinsbindung
in weniger als drei Jahren aus-läuft,
sollte ich über ein Forward-
Darlehen nachdenken«, rät Dirk
Eilinghoff, Finanztipp-Experte für
Baufinanzierung. »Wer beispiels-weise
2009 einen Baukredit von
200.000 Euro zu 4,5 Prozent für
zehn Jahre aufgenommen hat,
sollte nicht bis 2019 warten, son-dern
bereits heute den Anschluss-zins
verhandeln.« Denn steigen
Ehe und Steuern
Heirat
Frühjahr und Sommer sind
beliebte Zeitpunkte, um den
Bund fürs Leben zu schlie-ßen.
Doch bei aller Romantik
sollten soeben Frischvermählte
auch Steuer- und Versicherungsaspekte
im Auge behalten, rät
der Bundesverband Deutscher
Banken. Beantragt das Paar
beim Fiskus nicht die Einzelver-anlagung,
so wird es gemeinsam
veranlagt. Durch das Ehegatten-
Splitting lohnt sich gemeinsame
Veranlagung besonders, wenn
einer wesentlich mehr verdient
als der andere, so der Verband.
Die Wahl der Steuerklassen für
Ehepaare ist zwar wichtig, än-dert
aber an der Gesamtsteuer-last
nichts. Die richtige Kombi-nation
jedoch sorgt dafür, dass
nach der Steuererklärung keine
große Nachzahlung fällig wird.
In Sachen Sparer-Pauschbetrag
kann man einfach mit dem Fak-tor
Zwei multiplizieren. Einkünfte
aus Kapitalvermögen sind bis zu
801 Euro pro Person steuerfrei,
für Verheiratete gilt der Freibe-trag
1.602 Euro, den sie gemein-sam
nutzen und auf mehrere
Banken aufteilen können. Bis zu
500.000 Euro können sich Ehe-partner
steuerfrei schenken oder
vererben. Werden Immobilien
oder Grundstücke übertragen,
fällt grundsätzlich keine Grund-erwerbsteuer
an. Viel Sparpoten-zial
bergen die Versicherungen.
Verheiratete können viele Policen
zusammenlegen bzw. erweitern,
etwa Rechtsschutz, Privathaft-pflicht,
Hausrat, Unfall und Aus-landskrankenversicherung.
Zur
finanziellen Absicherung sollten
sich Eheleute bei bestehenden
privaten Renten-, Unfall- und Le-bensversicherungen
gegenseitig
als Begünstigte eintragen lassen.
die Zinsen in den kommenden
zwei Jahren, sind Tausende Euro
Ersparnis drin. Für einen Baukredit
mit Festzins für zehn Jahre gelten
heute etwa 1,5 Prozent Zinsen
pro Jahr, so Finanztip. Bei einem
durchschnittlichen Forward-Auf-schlag
von 0,35 Prozent ergibt
sich ein Zinssatz von 1,85 Prozent
fürs Forward-Darlehen. Steigen
die Bauzinsen bis zur Darlehens-ablösung
in zwei Jahren auf 2,85
Prozent (wie zuletzt Ende 2013),
spart der Kunde viel. »2009 lag
die durchschnittliche Tilgung bei
ein Prozent«, so Eilinghoff. »Bei
der daraus resultierenden Rest-schuld
von 175.000 Euro fallen
allein in den zehn folgenden Jah-ren
gut 15.000 Euro weniger an
Zinsen an.« Verbraucher sollten
frühzeitig die Möglichkeit des For-ward-
Darlehens bei der Bank an-sprechen
und Vergleichsangebote
großer Kreditvermittler einholen.
Wer jedoch einen Immobilien-verkauf
erwägt, sollte die Finger
vom Forward-Darlehen lassen,
denn für die Nichtabnahme des
Darlehens nach Verkauf verlangt
die Bank Entschädigung.
Weitere Baufinanzierungstipps
unter www.finanztip.de/baufi
nanzierung
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