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Finanzen, Immobilien, Versicherungen
Immobilie durch Erbbaurecht
Immobilien
Eigenheime liegen in der Ära
des Niedrigzinses im Trend,
und viele tragen sich mit
dem Wunsch nach einem
eigenen Haus oder einer eige-nen
Wohnung. Dadurch steigen
naturgemäß die Baulandpreise.
Wie die Bundesgeschäftsstelle
der LBS meldet, sind die Kos-ten
für Grundstücke in einigen
Regionen Deutschlands in den
vergangenen fünf Jahren um bis
zu 45 Prozent gestiegen. Wer in
solchen Ballungsgebieten lebt,
die sehr hohen Kosten für Bau-grund
scheut und daher nach
Alternativen zur Erfüllung des
Traums von der eigenen Immobi-lie
sucht, sollte laut der Bauspar-kasse
eine nicht jedem bekannte
Option in Betracht ziehen. »Eine
Möglichkeit, Kosten einzuspa-ren,
bieten Erbbaurechte«, er-klärt
Sven Schüler von der LBS.
»Statt Grund und Boden zu kau-fen,
erwerben Bauherren hier das
Recht, ein Grundstück über einen
bestimmten Zeitraum – häufig 60
bis 99 Jahre – zu nutzen und zu
bebauen.« Erbbaurechtsgeber
können Kommunen, Stiftungen
oder Kirchen sein, aber auch Pri-vatleute.
Das Erbbaurecht wird
im Grundbuch eingetragen und
kann ebenso wie die auf dem
Grundstück stehende Immobilie
verkauft oder vererbt werden.
Für das Erbbaurecht wird ein
jährlicher Erbbauzins fällig, der
im Schnitt bei drei bis vier Pro-zent
des Grundstückwertes liegt
und während der Laufzeit ange-passt
wird. Ein Rechenbeispiel:
Möchte man sein Haus etwa auf
einem 400 Quadratmeter großen
Grundstück errichten, ergibt sich
bei der Variante Erbbaurecht eine
jährliche Belastung von etwa
5.700 Euro. Die Immobilie selbst
können die angehenden Häusle-bauer
über eine klassische Bau-finanzierung
mit Bausparvertrag
bei einem Kreditinstitut finan-zieren.
»Das Erbbaurecht kann
gerade in Regionen mit hohen
Grundstückspreisen eine Alter-native
zum Kauf sein«, sagt Sven
Schüler. »Schließlich bringt der
geringere Kapitalbedarf Vorteile
bei der Finanzierung.«
Weitere Informationen zu Im-mobilienfinanzierung
gibt es auf
www.lbs.de
im Fall
des Falles
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