GELD & GESETZ
Mäßige Aussichten:
Private Rürup-Renten
68
Die Rürup- oder Basisrente
ist zur privaten Altersvorsor-ge
für Selbstständige konzi-piert.
Sie soll Vergleichbares
leisten wie die gesetzliche
Rente oder berufsständische
Versorgungswerke. Bis auf dass
sich Beiträge zu einem gewissen
Grade von der Steuer absetzen
lassen, bieten private Rürup-An-gebote
aktuell nur noch selten
attraktive Konditionen an. Ent-weder
ist die Anlage unrentabel
oder der Rentenfaktor gering.
Die private Rürup-Rente ist
nach dem Ökonomen Bert Rü-rup
benannt und 2005 einge-führt
worden. Als primäre Ziel-gruppe
galten Freiberufler und
Selbstständige, die weder eine
gesetzliche, betriebliche oder
Riester-Rente erhalten. Archi-tekten,
Ärzte und Anwälte zah-len
zum Beispiel in ein Versor-gungswerk
ein. 2018 sind 86%
der Beitragszahlungen steuerlich
absetzbar. Allerdings nur Zahlun-gen
bis zur Förderhöchstgrenze
von 23.808 €.
Die Förderhöchstgrenze gilt
als Obergrenze für alle Rü-rup-
Beiträge zusammen. Wer
10.000 € in ein Versorgungs-werk,
die gesetzliche Rente
oder in eine private Rürup-Rente
einzahlt, kann 8.600 € als Vorsorgeaufwendungen
absetzen.
Bei der Frage über das »Ob«
und »Wie« man die Rürup-För-derung
nutzt, kommt es auf den
Vergleich an.
Die Kalkulation der Renten-höhe
und die Rahmenbedingun-gen
unterscheiden sich sehr. Im
letzten Test seitens Stiftung Wa-rentest
schnitten klassische Rü-rup-
Rentenversicherungen schon
schlecht ab. Fondsgebundene
Tarife weisen oft viel zu hohe Ge-samtkosten
auf. Die maßgebliche
Größe für die Umrechnung von
Kapital in Rente ist die Höhe des
Rentenfaktors.
Ein Beispiel: Im Angebot von
Herrn Müller steht, dass das zum
Rentenbeginn mit Alter 67 zur
Verfügung stehende Kapital mit
dem Rentenfaktor von 28,- € pro
10.000 € verrentet wird. Sein
Vertrag weist keinen Garantie-zins
mehr auf, sondern nur eine
Beitragserhaltungsgarantie. Nur
seine Einzahlungen von insge-samt
über 142.000 € sind zum
Ende hin garantiert und die Be-rechnungsgröße
für seine garan-tierte
Mindestrente in Höhe von
nur 397,60 € im Monat. Er müss-te
mindestens 97 Jahre alt wer-den,
um allein alle Einzahlungen
in Form von Rentenzahlungen
wieder erlebt zu haben.
Zum Vergleich: Frühere Ren-ten-
Tarife aus 2003 hatten teils
noch feste Rentenfaktoren von
über 50,- €. Danach bekäme man
für die gleiche Einzahlung mehr
als 700 € monatliche Rente. Da-her
sind zum Beispiel freiwillige
Einzahlungen in die gesetzliche
Rentenversicherung heutzutage
so interessant, weil der Renten-faktor
in der gesetzlichen Rente
von Fall zu Fall momentan noch
deutlich über 40 € liegt.
Auch bei den Versorgungs-werken
sind die Aussichten
deutlich besser als bei privaten
Rürup-Verträgen. Dort sinken
die Rentenfaktoren immer tiefer.
Dann könnte man auch gleich
ohne sie ansparen. Als Alterna-tiven
kämen Rürup-Fondsspar-pläne,
ETF-Sparpläne, die eige-ne
Immobilie oder ein Mix von
alledem in Betracht.
Thomas Mai, Verbraucherzentra-le
Bremen, Tel. 0421 / 160777,
eMail: mai@vz-hb.de
Finanzen
Bei der Multiplikationsrechnung kommt es auf den Rentenfaktor an
link
link
link